21-02-2022, 18:43
(21-02-2022, 15:08)p__ schrieb: Behauptungen zum Ausbildungsstand und Gesundheit gelten nichts. Nachweise! Der letzte Absatz ist zwar zu wortreich, aber inhaltlich ok.
Das Standardverfahren ist bei einer Beistandschaft nach so einem Schreiben die Klage auf Mindestunterhalt, die aus den üblichen Gründen durchgehen wird, ihm wird fiktives Einkommen unterstellt. Vor allem jetzt, das Baugewerbe boomt europaweit, überall fehlen Leute, die werden fragen: Wo haben sie sich denn beworben? Wenn ihnen die Selbständigkeit zu wenig einbringt, sie sind verpflichtet, sie aufzugeben und eine lohnabhängige Tätigkeit anzunehmen.
Ist es nur die Unterhaltsvorschusskasse ohne Beistandschaft, ist mit einer Zahlung in Höhe des Unterhaltsvorschusses alles erledigt. Rückstände erfolgreich einzuklagen halte ich für wenig erfolgreich. Aber vor Gericht und auf hoher See...
Das kann ich leider bestätigen. Bei mir war das auch der Fall nach der Beistandsschaft. Klage nach Mindestunterhalt, mit den üblichen Gründen und Unterstellung fiktives Einkommen etc. Bei meiner ".. Qualifikation kann ich 100K EUR im Jahr locker verdienen..." Zitat Ende. Leider konnte mir die Richterin keinen entsprechenden Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung hinlegen. Im Süden der BRD soll es solche Jobangebote geben, wurde wurde mir erklärt und ich solle doch wieder nach Deutschland ziehen und mich dort mal bewerben.
Bei der Berechnung des Unterhaltes wurden sogar noch Steuererstattungen als Einkommen positiv bewertet. Dass die Erstattungen nur entstanden sind, da ich 5 Jahre zuvor zu viel Steuern gezahlt habe und den Rechtsweg einschlagen musste, zählte bei der Berechnung nicht. Die im Steuerstreit entstandenen Rechtsanwaltskosten und Steuerberatungskosten (welche zur Erlangung der Rückzahlung notwendig waren) wurden natürlich NICHT in Abzug gebracht. Auch mein Dienstwagen wurde als Einkommen gerechnet (den ich im übrigen nie privat bewegt habe).
Das war exakt der Zeitpunkt, als ich das Vertrauen ins Unterhaltsrecht und die Justiz verloren hatte und mit dem Thema Unterhalt für mich abgeschlossen habe.
Darüber hinaus (da ich im Ausland lebe) wurde durch die Richterin festgestellt, dass die Lebenshaltungskosten ja nur 85% der Lebenshaltungskosten Deutschlands entsprechen, so dass mein Eigenbedarf / Selbstbehalt entsprechend gekürzt wurde, und ich dadurch mehr Unterhalt zahlen kann.... gut, dass ich mich im Ausland hervorragend eingerichtet habe und mein eigenes Lebensmodell entwickelt habe....
-> also ich wäre bei dem Vortrag / Begründung ans Gericht sehr vorsichtig. Wie schon weiter oben geschrieben, kann der Richter auch etwas ganz anderes daraus basteln und am Ende wirst Du vielleicht noch mehr zahlen dürfen.....