21-02-2022, 20:50
(21-02-2022, 18:43)DrNewton schrieb: Leider konnte mir die Richterin keinen entsprechenden Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung hinlegen.
Muss sie auch nicht. Die Beweislast, dass man keinen Job findet der den Unterhalt bezahlt liegt beim Pflichtigen. 30 schlüssige Bewerbungen pro Monat vorlegen samt Ablehnung. Massenmails an Firmen gelten nicht. Nur ERNSTHAFTE Bewerbungen.
Es ist einfach unmöglich.