22-02-2022, 20:41
Präzisiere: "Strafantrag gegen den Vater bezüglich des Kindes" meint ALLES wie Kindesentführung/Kindesmissbrauch/Kindesirgendwas - ihr wisst, worauf ich hinaus will...die übliche Argumentation: Strafgerichtsverfahren dauert Mooooooooooooooonate --> so lange setzt Fam. Gericht Umgang aus weil eben Strafverfahren schwebend --> Unschuld Vater bewiesen --> dann Fam. Gericht, Umgangsregelung --> Fam. Gericht Richter sagt "liebend gern Umgang, aber sie haben ihr Kind ja so lange nicht gesehen: höchstens begleitet, höchstens 2std./Monat!" --> Vater nach allen Anstrengungen "zermürbt" (Iteration vorstellbar um Druck zu erhöhen) --> Aufgabe --> Kind weg