22-02-2022, 23:13
All diese Anzeigen sind nur als Argument im Vortrag der Ex verwertbar, wenn danach ein anderes Verfahren begonnen wird. Die Ex kann sie als Argument anführen. Es gibt keinerlei Gesetz und keinerlei Regelung, dass sie ein Richter in einem Zivilverfahren beachten muss. Bei Kindesentführung sind die Voraussetzung so klar, dass die meisten Richter das als ziemlich durchsichtigen und untauglichen Torpedierungsversuch der Mutter sehen werden. Bei Kindesmissbrauch werden sie öfter, aber beileibe nicht immer wenigstens zuhören, weil sie mehr Schiss haben, dass da "was dran sein könnte". Wenn aber die Anzeige ebenso schwachsinnig rausgehauen wird, dann eher nicht.