26-02-2022, 10:43
Der zusätzliche Sorgerechtsantrag auf Herstellung gemeinsamer Sorge ist zwar in dieser Situation so chancenlos wie nie, aber das würde ich ebenfalls auch reinschreiben. Das verschlechtert nichts und dokumentiert deinen ernsthaften Willen zur aktiven Vaterschaft.
Anwalt, wenn man sich halbwegs schriftlich ausdrücken kann braucht man den im Umgangsverfahren nicht.
Jetzt muss die Ex erst einmal tatsächlich blockieren. Ihre blosse Ankündigung ist noch kein Grund für eine Klage. Anschliessend der übliche flotte Dreisprung aus Aufforderung, Vermittlung, Klage. Du klagst auf eine vollstreckbare Umgangsregelung. Eine konkrete, du legst eine vor, so wie du dir den Umgang künftig vorstellst.
Anwalt, wenn man sich halbwegs schriftlich ausdrücken kann braucht man den im Umgangsverfahren nicht.
Jetzt muss die Ex erst einmal tatsächlich blockieren. Ihre blosse Ankündigung ist noch kein Grund für eine Klage. Anschliessend der übliche flotte Dreisprung aus Aufforderung, Vermittlung, Klage. Du klagst auf eine vollstreckbare Umgangsregelung. Eine konkrete, du legst eine vor, so wie du dir den Umgang künftig vorstellst.