26-02-2022, 18:09
Auch wenn mein Schreiben letztens ans JC nichts mit meiner zwischen Frage zu tun hatte, hab heute Post bekommen.
Auskunft nach 15 DSGVO über das Kind erteilen die bei gemeinsamer Sorge nur bei gemeinsamen Antrag mit der Mutter.
Zur verständlichung meiner eingangs frage, mir gings nicht darum ob die Mutter durch ein Wechselmodell mehr in der Tasche hätte, sondern darum ob die ihr fürs Kind dann meinen teilweise wegfallenden Unterhalt aufstocken würde, also sie das selbe wie jetzt ohne WM hätte...
fals dem so wäre könnte man der Mutter das WM ja schmackhafte machen, also gleiches Geld wie vorher bei weniger Kosten und evtl noch einen Teil des eingesparten unterhaltes so geben.
Kann dazu noch einer was sagen?
Auskunft nach 15 DSGVO über das Kind erteilen die bei gemeinsamer Sorge nur bei gemeinsamen Antrag mit der Mutter.
Zur verständlichung meiner eingangs frage, mir gings nicht darum ob die Mutter durch ein Wechselmodell mehr in der Tasche hätte, sondern darum ob die ihr fürs Kind dann meinen teilweise wegfallenden Unterhalt aufstocken würde, also sie das selbe wie jetzt ohne WM hätte...
fals dem so wäre könnte man der Mutter das WM ja schmackhafte machen, also gleiches Geld wie vorher bei weniger Kosten und evtl noch einen Teil des eingesparten unterhaltes so geben.
Kann dazu noch einer was sagen?