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Steuerklassen, Hauptwohnsitz und Unterhalt
#3
Zusätzlich: Ja, macht Sinn. Steuerklasse 2 auf jeden Fall. Im Steuerprogramm darauf achten, dass der "Alleinerziehendenentlastungsbetrag" beantragt wird. Ist je nach programm mal hier mal da versteckt
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Steuerklassen, Hauptwohnsitz und Unterhalt - von Nappo - 07-03-2022, 11:30

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