Zur steuerlichen Auswirkung von gezahltem Unterhalt:
der Unterhalt empfangende Teil bestätigt per Anlage U zur Einkommenssteuererklärung (gibts auf dem Finanzamt) den Erhalt der Unterhaltsleistungen. Der Unterhaltsberechtigte ist zur Erstellung und Unterzeichnung der Anlage U verpflichtet (es empfiehlt sich, die Zahlungen vom Erhalt dieser unterschriebenen Anlage U abhängig zu machen. Keine Unterschrift - kein Geld).
Unter Vorlage dieser Anlage U beim Finanzamt macht der Unterhaltspflichtige den bezahlten Unterhalt steuermindernd geltend. Im Gegenzug muss der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsberechtigten von der Einkommenssteuer auf den Unterhalt freistellen.
Im Klartext: du zahlst 1.000 Euro monatlich Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt. Deine Steuerschuld wird so vermindert, als ob du 1.000 Euro weniger verdienen würdest, weil du das Geld ja weitergibst. Dafür muß jetzt deine ExFrau diese 1.000 Euro auf ihr Einkommen draufrechnen und dafür Einkommenssteuern zahlen. Diese Steuern mußt du deiner ExFrau wieder ersetzen, weil du sie ja selber nicht zahlen mußtest.
Sollte man sich durchrechnen, wenn die ExFrau selbst volles Einkommen erzielt. Möglicherweise wird das ein Nullsummenspiel.
der Unterhalt empfangende Teil bestätigt per Anlage U zur Einkommenssteuererklärung (gibts auf dem Finanzamt) den Erhalt der Unterhaltsleistungen. Der Unterhaltsberechtigte ist zur Erstellung und Unterzeichnung der Anlage U verpflichtet (es empfiehlt sich, die Zahlungen vom Erhalt dieser unterschriebenen Anlage U abhängig zu machen. Keine Unterschrift - kein Geld).
Unter Vorlage dieser Anlage U beim Finanzamt macht der Unterhaltspflichtige den bezahlten Unterhalt steuermindernd geltend. Im Gegenzug muss der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsberechtigten von der Einkommenssteuer auf den Unterhalt freistellen.
Im Klartext: du zahlst 1.000 Euro monatlich Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt. Deine Steuerschuld wird so vermindert, als ob du 1.000 Euro weniger verdienen würdest, weil du das Geld ja weitergibst. Dafür muß jetzt deine ExFrau diese 1.000 Euro auf ihr Einkommen draufrechnen und dafür Einkommenssteuern zahlen. Diese Steuern mußt du deiner ExFrau wieder ersetzen, weil du sie ja selber nicht zahlen mußtest.
Sollte man sich durchrechnen, wenn die ExFrau selbst volles Einkommen erzielt. Möglicherweise wird das ein Nullsummenspiel.
Bibel, Jesus Sirach 8.1