08-03-2022, 18:50
(05-03-2022, 15:29)p__ schrieb: Was dann aber bei Eindeutigkeit hoher Elterneinkommen ohnehin irrelevant ist. Genau wegen dieser Irrelevanz ist dann auch ein Antrag überflüssig.
Yep, bei mir war ja "nur" die (H)Exen-Seite einkommensmäßig eindeutig. Nach meinem eigenen zu berücksichtigenden Einkommen hätte mein Kind BAFÖG Anspruch gehabt. Und zum Dank für das hohe Exen-Einkommen durfte ich dann Unterhalt zahlen.........................