Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsrückgriff im Ausland
#7
Also, ich wohne im Ausland, schon immer, 
Die Mutter meines Kindes hat meine Unterschrift gefälscht und meinen Sohn nach Deutschland entführt.
Trotz Beweise und damaliger Antrag auf Rückführung, wurde dies vom Jugendamt mit Spiel auf Zeit verhindert.
Schon hier zeigt sich, dass Deutschland sich nicht an Abkommen hält und alle Tricks haben diese zu umgehen.
Anfangs wollte das Jobcenter von mir 1950€ Unterhalt haben und meinte egal wie ich das bezahle.
Damals zahlte ich noch nach Anpassen meines Lohnes wegen dem Jobcenter Unterhalt für meinen Sohn in Höhe von 250€.
Als Geschäftsleiter kann man ja viel regeln.
Nach Erhöhung der Unterhaltsforderung im Jahre 2019 wollte man wieder mehr von mir und mein Eigenbedarf wurde unterschritten was ich zwar versuchte zu regeln, aber wie die so sind, war denen das egal.
Also runter mit Lohn und zahle jetzt nichts mehr, da ich als Selbstständiger nur 1000€ netto verdiente.
Vor Gericht in Deutschland wurde schriftlich belegt, dass die Berechnung des Unterhaltes innerhalb von einem Jahr auf Basis von meinem Lohn neu berechnet werden solle.
Habe mich pünktlich beim Jugendamt gemeldet und belegt, dass ich nur 1000€ verdiene und mit vorlegen vom Beschluss der Unterhalt angepasst werden solle.
Das wird aber seit 5 Jahren vom Jugendamt ignoriert und die verlangen immer mehr wegen den Rückständen.
Habe schon geschrieben, dass dies Illegal ist, aber das interessiert da niemanden.
Permanent kriege ich schreiben mir Forderungen, die ich wiederum beantworte mit Belegung der Brechungen und aktueller Anpassung meiner Zahlungen, welche vom Jugendamt immer ohne Antwort bleiben.
Über die Verwaltung unseres Landes bekam ich auch ein Schreiben mit der Bitte eines Vorschlages zur Zahlung wo ich 0,50 € eingetragen habe und verwies auf das deutsche Recht des Selbstbehaltes von 1080,00 €  .
Hier drohte man mir, mich zu pfänden, was mir egal war, da ich nichts zum Pfänden habe.
Alles gekaufte ist von der Firma und die Wohnung geht nicht, solange ich bezahle, egal wo das Geld herkommt.
Das persönlich von meiner Bank, selbst wenn ich diese ausraubt hätte.
Nach Informationen, kostet eine Pfändung im Ausland richtig Geld und ist schwierig, zudem versuchen die nach meinen Informationen erst mal Gehalt zu pfänden, was ja laut Gesetzt nicht geht, da unter dem Mindestgehalt.
Denke hier liegt die Hürde in der Sache.
Da ich bis Dato nach dem letztem Schreiben vor 2 Jahren nichts mehr  gehört habe, gehe ich davon aus, dass das Jugendamt keine weitere Kosten investiert, so lange kann das ja nicht  dauern.

Falls doch, werde ich berichten.

Jetzt kommt natürlich die Frage?
Wenn ich nach 10 Jahren einen guten Job angeboten bekomme, z.B. 5000€ Netto.
Müsste ich ja erst ab Datum des Erhaltes meines Lohnes wieder Unterhalt zahlen.
Da ich ja die Jahre vorher ein Mangelfall war und diese Zeit nicht angerechnet werden darf.
Eigentlich oder?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 03-02-2022, 15:31
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von Panto - 07-02-2022, 20:49
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von Nappo - 09-02-2022, 12:02
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von Wiederankläger - 09-03-2022, 19:07
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 09-03-2022, 21:06
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von aboe - 17-03-2022, 09:31
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 17-03-2022, 10:15
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von aboe - 17-03-2022, 10:34
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 17-03-2022, 10:44
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von aboe - 17-03-2022, 14:08

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste