09-03-2022, 20:03
(08-03-2022, 19:07)p__ schrieb: Dein Haftunganteil war trotzdem geringer. Es zählen immer beide Elterneinkommen fürs Bafög, auch bei Eltern die verheiratet sind.
Natürlich war mein Haftungsanteil geringer Aber nach unserer -zugegeben seltenen- Konstellation hätte ich (wäre meine Exe nicht so "reich" gewesen) bei einem BAFÖG -Anspruch meines Kindes gar nichts zahlen müssen - zum Ausgleich durfte ich aber dann Unterhalt zahlen (bei geringerem Haftungsanteil), für mich auf jeden Fall ein "schlechtes Geschäft"