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Unterhaltsrückgriff im Ausland
#8
Innerhalb der EU ist pfänden für Schulden in der EU, das ist einfach und durchaus nicht teuer. Es gilt aber immer das lokale Vollstreckungsrecht. Es gibt z.B. Länder, in denen eine selbstbewohnte normalgrosse Immobilie nicht pfändbar ist, die einen guten Schuldnerschutz haben. Andere, z.B. einige in Osteuropa haben üble gläubigerfreundliche Regeln, pfänden radikal. Auch eine Privatinsolvenz im Aufenthaltsland geht. Nach den lokalen Regeln eben. Manche Länder nehmen unterschiedlos alle Schulden rein, manche schliessen Unterhaltsschulden aus. Informier dich, wie das in deinem Land läuft. Die Deutschen haben eine Privatinsolvenz anzuerkennen, auch wenn nach deutschem Recht die Unterhaltsschulden aus irgendwelchen Gründen nicht rein können. Das spielt keine Rolle. Es zählt nur dein Insolvez-Aufenthaltsland.

In deinem Fall sind vermutlich schon Schulden entstanden, es wurde sicher ein Titel erwirkt, der weiterhin gültig ist. Das genauer zu klären wäre was für einen deiner Fall-Threads.
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Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 03-02-2022, 15:31
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von Panto - 07-02-2022, 20:49
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von Nappo - 09-02-2022, 12:02
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 09-03-2022, 21:06
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von aboe - 17-03-2022, 09:31
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 17-03-2022, 10:15
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von aboe - 17-03-2022, 10:34
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 17-03-2022, 10:44
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von aboe - 17-03-2022, 14:08

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