10-03-2022, 10:33
Du bist im üblichen Turnus, kurz vor Ablauf der Frist von 4 Jahren prüft das Gericht, ob sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse seit
deinem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe geändert haben. Du könntest ja z. B. im Lotto gewonnen oder schwer geerbt haben.
Dein Anwalt ist zuständig für den Schriftverkehr mit dem Gericht. Sei froh, das er dir das abnimmt, denn dafür kann er dir keine
Rechnung schreiben. Ist mit dem VKH-Antrag abgegolten.
Nein. Das muß er im Rahmen der VKH mit erledigen. Er hat sein Geld dafür schon bekommen.
Siehe auch hier: https://www.haufe.de/recht/weitere-recht...83182.html
Ausnahme: Der Anwalt hat in der von dir unterschriebenen Vertretungsvollmacht die Vertretung im VKH-Verfahren explizit ausgeschlossen. Das müsstest du prüfen und falls
dies der Fall ist, schickst du die Unterlagen direkt an das Gericht.
Das wird nicht reichen. Fülle das Formular aus, auch wenn es nervig ist.
Nein. Nach Prüfung deiner eingereichten Unterlagen bekommst du einen Bescheid, ob du dann Raten zahlen mußt oder es
bei ratenfreier VKH bleibt. Eine neue Prüfung gibt es nicht. Du kannst und sollst aber umgekehrt mitteilen, wenn sich deine
wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Wenn dir z. B. einmalig 100 Euro netto zufliessen, müsstest du das, um es ganz
korrekt zu nehmen, an das Gericht melden.
deinem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe geändert haben. Du könntest ja z. B. im Lotto gewonnen oder schwer geerbt haben.
Zitat:- Muss ich diese Überprüfung wirklich über meinen Anwalt machen oder soll ich mich lieber direkt an das Gericht wenden?
Dein Anwalt ist zuständig für den Schriftverkehr mit dem Gericht. Sei froh, das er dir das abnimmt, denn dafür kann er dir keine
Rechnung schreiben. Ist mit dem VKH-Antrag abgegolten.
Zitat:- Wenn ich jetzt die Unterlagen bei meinem Anwalt abgebe, wird er mir etwas dafür berechnen? (So wie ich informiert bin, die Anwälte machen nie etwas kostenlos)
Nein. Das muß er im Rahmen der VKH mit erledigen. Er hat sein Geld dafür schon bekommen.
Siehe auch hier: https://www.haufe.de/recht/weitere-recht...83182.html
Ausnahme: Der Anwalt hat in der von dir unterschriebenen Vertretungsvollmacht die Vertretung im VKH-Verfahren explizit ausgeschlossen. Das müsstest du prüfen und falls
dies der Fall ist, schickst du die Unterlagen direkt an das Gericht.
Zitat:- Ich beziehe seit fast 15 Monaten das Arbeitslosengeld 1 und befinde mich in der Umschulung. Ist es vielleicht ausreichend, wenn ich meinen letzten Bescheid an das Gericht schicke, ohne das Formular ausfüllen zu müssen?
Das wird nicht reichen. Fülle das Formular aus, auch wenn es nervig ist.
Zitat:- Wenn ich jetzt das Formular für die Überprüfung ausfülle, werde ich dann wieder nach 4 Jahren überprüft?
Nein. Nach Prüfung deiner eingereichten Unterlagen bekommst du einen Bescheid, ob du dann Raten zahlen mußt oder es
bei ratenfreier VKH bleibt. Eine neue Prüfung gibt es nicht. Du kannst und sollst aber umgekehrt mitteilen, wenn sich deine
wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Wenn dir z. B. einmalig 100 Euro netto zufliessen, müsstest du das, um es ganz
korrekt zu nehmen, an das Gericht melden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater