13-03-2022, 10:57
Nachtrag:
Die Anwältin der Mutter hat bisher nur Kindesunterhalt eingefordert, keinen Mehrbedarf.
Oder müsste ich eher so rechnen: 960 € Betreuungsgeld – 601 € Verbindlichkeiten aus dem Vertrag der Mutter mit der Kita + 262€ hälftiger Kita-Beitrag, abzüglich Essensgeld = 621€.
Die Anwältin der Mutter hat bisher nur Kindesunterhalt eingefordert, keinen Mehrbedarf.
Oder müsste ich eher so rechnen: 960 € Betreuungsgeld – 601 € Verbindlichkeiten aus dem Vertrag der Mutter mit der Kita + 262€ hälftiger Kita-Beitrag, abzüglich Essensgeld = 621€.