13-03-2022, 14:31
(13-03-2022, 10:39)Austriake schrieb: Da die Vorstellungen derart weit auseinanderliegen wird es wohl keine Kompromißlösung geben.
Du kannst eines machen: gehe zu einem Notar und lasse den Kindesunterhalt in der Höhe titulieren, die du ausgerechnet hast. Wenn das der Kindsmutter nicht paßt, muss sie vor Gericht klagen gehen - wird sie aber ohnehin, wenn sie schon eine Anwältin hat. Anwälte verdienen nichts an friedlichen Lösungen, die leben vom Streit.
Beim Kindesunterhalt gibt's keine Differenzen. Kindesunterhalt wird auch tituliert. Geht um den Betreuungsunterhalt und die Kita-Beiträge, die von meinem Konto abgehen.aC
(13-03-2022, 10:51)Ruffys schrieb: Einfach gerechnet
2721 EK -346,5 Unterhalt -524 Kindergarten -1280 Selbstbehalt = 570,5 € für Betreuungsunterhalt übrig.
Die 960 was die gegseite verlangt ist der Mindestbeitrag laut DDT
Bei den Berufsbedingte Aufwendungen hast du das max aus der DDT genommen? Hast du keinen Arbeitsweg? Schon bei 10 km einfach würdest du über 150 € kommen.
Die pivate Altersvorsorge solltest du noch mal rechnen scheint mir zu viel angesetzt (OLG abhängig)
Im Selbstbehalt sind 490 für Warm Miete enthalten, zahlst du mehr kannst du den Selbstbehalt theoretisch um diesen Betrag erhöhen.
Die Zahlung des Essengeldes solltest du umgehend einstellen dafür ist die Mutter zuständig.
Fahrweg wären 34 km. Hatte allerdings gelesen, dass einige OLG 150€ als max. ansetzen. In den Unterhaltsleitlinien von unserem OLG, steht das allerdings tatsächlich nicht.
Die private Altersvorsorge hatte eine Anwältin mit 276 € max. berechnet. Habe aber nur 250€ monatlich im Sparvertrag. Mehr Miete zahle ich nicht. Essensgeld von 77€ kann ich nicht einstellen, weil das in dem Kita-Beitrag, der von meinem Konto abgeht, enthalten ist.
Muss man vor Abzug des Selbstbehalts nicht den Erwerbstätigenbonus von 10% vom Rest abziehen? Kann ich das überhaupt als Mehrbedarf berechnen, wenn kein Mehrbedarf verlangt wurde und ich quasi nur die Verbindlichkeiten der Mutter mit der KiTa bezahle?