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Betreuungsunterhalt bei Mehrbedarf
#9
(14-03-2022, 12:13)p__ schrieb: Nachmal anders formuliert: Beim Betreuungsunterhalt geht es nur nach dem Bedarf der Mutter und der bemisst sich nicht nach deinem Einkommen (im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt), sondern nach ihrem Einkommen vor der Geburt. Damit ist auch ein Erwerbstätigenbonus hinfällig.


Auch wenn die Mutter vorher gar kein Einkommen hatte?

Ich denke, ich gebe das jetzt schon aus der Hand. Die Rechtsschutzversicherung zahle angeblich auch die Abwehr von ungerechtfertigten Unterhaltsforderungen.
Außer dem hohen Betreuungsunterhalt wird nämlich auch noch Betreuungsunterhalt für den Januar gefordert, obwohl ich erst Mitte Februar in Verzug gesetzt wurde. Auch ist in der Berechnung der Anwältin der Kinderunterhalt für Februar und März noch nicht enthalten, was mich auch etwas irritiert.
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RE: Betreuungsunterhalt bei Mehrbedarf - von Dampflok - 14-03-2022, 13:55

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