14-03-2022, 23:23
Nein. Das ist ja der grösste Witz überhaupt dabei: Der BGH hat eingeführt, dass der Vater sowohl die Fremdbetreuung zahlen muss damit die Mutter arbeiten kann als auch Betreuungsunterhalt an die Mutter, weil sie nicht arbeitet. Gaga. Unterhaltsmaximierung auf höchstem Niveau.
Und nein, "ich betreue das Kind selber" geht ausdrücklich nicht. Es gibt da für den Vater keine Wahlmöglichkeit. Das ist Sache eines freiwillig vereinbarten oder vom Gericht verordneten Betreuungsmodell.
Und nein, "ich betreue das Kind selber" geht ausdrücklich nicht. Es gibt da für den Vater keine Wahlmöglichkeit. Das ist Sache eines freiwillig vereinbarten oder vom Gericht verordneten Betreuungsmodell.