18-03-2022, 10:13
(18-03-2022, 09:26)aboe schrieb: In einem anderen Bericht hier im Forum schrieb jemand, dass man in einem anderen Land evtl nicht den vollen Unterhalt zahlen muss/kann, zumindest nicht in der Höhe wie in Deutschland. Beispiel: Wenn ich in Afrika lebe, werde ich auch da sicher auch ein Mangelfall sein. Gibt man dann ab was man hat oder wie läuft das da genau ab?
Generell: wenn Mann sich NACH der Geburt finanziell verschlechtert - selber schuld. In Deutschland gilt das Unetrhalts-Maximierungsprizip. Das heißt, es wird dem Vater/Unterhaltspflichtigen nicht nur das weggenommen, was die unterhaltsberechtigte Person zum Leben braucht. Sondern maximal das, was man ihm wegnehmen kann. Denn sonst dürfte es keine (Kindes-)Unterhaltssätze geben, die höher sind als die Hartz4-Sätze. Denn die Grundsicherung nach Hartz4 reicht ja zum Leben aus - sagt der Staat.
Also: alle Überlegungen, den/die Unterhaltsbeträge zu senken, weil man weniger Einkommen erzielt, sind sinnlos. JEDER Richter in Deutschland wird entscheiden, dass der Kindsvater nur seiner Verpflichtung nicht nachkommen will und ihn zu vollem Unterhalt verknacken mittels Einkommensfiktion.
Deine Überlegungen kommen folglich zu spät.
Es gibt nur noch eine Variante: spurlos verschwinden, wirklich spurlos. Und gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Wie das geht steht hier oft genug im Forum beschrieben. Falls Mutter/Jugendamt/Unterhaltsvorschusskasse dann Strafantrag stellen nach §170 StGB ist es dann auch mit der Reisefreiheit vorbei.
Bibel, Jesus Sirach 8.1