24-03-2022, 13:42
Der Anspruchsübergang an das Jobcenter ist beim Wechselmodell nicht ausgeschlossen. Es könnte auch durchaus trotz Wechselmodell ein Anspruch des Kindes von Unterhalt vom mehr verdienenden Vater bestehen. Relevant in der Praxis ist das besonders bei Sonder- und Mehrbedarf, aber auch laufenden Unterhalt kann es betreffen. Wenn der Anspruchsübergang stattgefunden hat, passiert das was bei dir versucht wird: Ein Unterhaltsanspruch gegen dich wird vom Jobcenter geltend gemacht. Ein Schreiben vom Jugendamt stellt dich davon nicht frei. Das Jugendamt hat nichts mehr zu sagen, eine eventuelle frühere Beistandschaft (ebenfalls mit Anspruchsübergang) ist mit dem Wechselmodell vom Jugendamt kündbar.
Rückwirkend kann aber nichts von dir verlangt werden. Wenn, dann erst ab Aufforderung Auskunft.
Genügt die Mutter denn ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit?
Rückwirkend kann aber nichts von dir verlangt werden. Wenn, dann erst ab Aufforderung Auskunft.
Genügt die Mutter denn ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit?