24-03-2022, 14:00
Hallo p__
danke für die rasche Antwort.
Dass Rückwirkend nichts verlangt werden darf beruhigt mich schon etwas.
"Genügt die Mutter denn ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit?"
- schwierig zu sagen, sie hat gewisse körperliche Einschränkungen. Zur Zeit macht sie eine Weiterbildung.
- generell verstehen wir uns aber gut, sie hat keine Ansprüche mir gegenüber. JobCenter hat uns beide unvermittelt angeschrieben
Was ich von ihr weiß ist, dass das JC für das Kind ca. 185,00 Euro anrechnet.
Muss ich darüber hinaus befürchten, dass die mich zu einer Zahlung von (fiktive Zahl) 300,00/Monat verdonnern und sie dann dafür weniger vom JC bekommt oder kann das JC nur den Anteil vom Kind geltend machen?
danke für die rasche Antwort.
Dass Rückwirkend nichts verlangt werden darf beruhigt mich schon etwas.
"Genügt die Mutter denn ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit?"
- schwierig zu sagen, sie hat gewisse körperliche Einschränkungen. Zur Zeit macht sie eine Weiterbildung.
- generell verstehen wir uns aber gut, sie hat keine Ansprüche mir gegenüber. JobCenter hat uns beide unvermittelt angeschrieben
Was ich von ihr weiß ist, dass das JC für das Kind ca. 185,00 Euro anrechnet.
Muss ich darüber hinaus befürchten, dass die mich zu einer Zahlung von (fiktive Zahl) 300,00/Monat verdonnern und sie dann dafür weniger vom JC bekommt oder kann das JC nur den Anteil vom Kind geltend machen?