24-03-2022, 14:20
Auch beim Unterhalt im Wechselmodell gibts die verrücktesten Beschlüsse. Von da her würde ich erst mal gar nichts ausschliessen. Unterhalt an das Kind deckt zunächst mal den Bedarf des Kindes und damit zahlt das Jobcenter weniger fürs Kind. Deswegen melden sich die bei dir. Die wollen nicht zahlen, du sollst zahlen.
Übersteigt der Unterhalt den Bedarf des Kindes (das war der Kern deiner Frage, glaube ich), dann wird dieser Teil bei der Mutter als sonstiges Einkommen angerechnet. Da dies kein Erwerbseinkommen ist, bekommt die Mutter abzüglich einer Versicherungspauschale von 30 EUR auch weniger für sich selbst. Letztlich nur ein verkappter Mutterunterhalt zu zahlen vom Vater, obwohl sie überhaupt keinen Anspruch drauf hat. Einfach eine Umetikettierung.
Übersteigt der Unterhalt den Bedarf des Kindes (das war der Kern deiner Frage, glaube ich), dann wird dieser Teil bei der Mutter als sonstiges Einkommen angerechnet. Da dies kein Erwerbseinkommen ist, bekommt die Mutter abzüglich einer Versicherungspauschale von 30 EUR auch weniger für sich selbst. Letztlich nur ein verkappter Mutterunterhalt zu zahlen vom Vater, obwohl sie überhaupt keinen Anspruch drauf hat. Einfach eine Umetikettierung.