(01-04-2022, 09:18)p__ schrieb: In den ersten zwölf Monaten des Trennungsunterhalts gibt es noch keine Pflicht zur Vollzeit. Danach dann Stück für Stück schon.
Wenn sie aber schon in der Trennungsphase, noch vor der Scheidung wieder Vollzeit arbeiten geht, sind seine Chancen besser. Drängen kann er sie ja mal.
Bibel, Jesus Sirach 8.1