01-04-2022, 16:26
Genau in einem Jahr wird das Kind 18.
In Vollzeit und STK 2 würde sie etwas 2400€ verdienen.
Wie schaut es mit der Aufforderung der Auskunftserteilung aus? Ich habe aus Anraten meines Anwalts lediglich den Krankengeldbescheid und meine Ausgaben der gegnerischen Anwältin zugesandt.
Heute habe ich von einem Freund erfahren, dass ich Belege für die letzten 12 Monate einreichen muss, auch wenn künftig nicht mehr mit einer Fortführung der Arbeit gerechnet wird. Sollte ich die Gehaltszettel der letzten 12 Monate lieber nachreichen, bevor eventuell geklagt wird?
In Vollzeit und STK 2 würde sie etwas 2400€ verdienen.
Wie schaut es mit der Aufforderung der Auskunftserteilung aus? Ich habe aus Anraten meines Anwalts lediglich den Krankengeldbescheid und meine Ausgaben der gegnerischen Anwältin zugesandt.
Heute habe ich von einem Freund erfahren, dass ich Belege für die letzten 12 Monate einreichen muss, auch wenn künftig nicht mehr mit einer Fortführung der Arbeit gerechnet wird. Sollte ich die Gehaltszettel der letzten 12 Monate lieber nachreichen, bevor eventuell geklagt wird?