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Unterhalt vermeiden durch Abrutschen in H4
#14
Das Spiel der Anwälte mit Schwachsinn und Gegenschwachsinn hat begonnen. Briefeschreiberei, die die Mandaten viel Geld kostet.

Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit knüpft sich an einen Mangelfall, §1603 BGB. Der bist du nicht. Damit sind die Argumentation und weitere Nachweise hinfällig.

Fiktive Mieteinnahmen können dir angerechnet werden, dazu gibts diverse Beschlüsse. Beispiel: Urteil des OLG Jena vom 27.08.2009, Az. 1 UF 123/09. Mieteinnahmen zu verschenken wird dir als Unterhaltsdrückerei reingedrückt. Deshalb bereitet man sich auf eine Trennung vor und richtet Umgehungskonstruktionen ein, damit das nicht passiert. Frag bitte nicht, was genau, denn das hilft dir jetzt sowieso nichts mehr.
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RE: Unterhalt vermeiden durch Abrutschen in H4 - von p__ - 07-04-2022, 11:59

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