08-04-2022, 09:26
(08-04-2022, 09:01)Nuffü schrieb: Ja Sie kann abheben, kaufen wie ihr beliebt. Du aber auch![]()
Die alte Phantasie von Geld verschwinden lassen, "ausgeben", "verspielen" zwischen Trennung und Scheidungsantrag war noch nie richtig real und seit vielen Jahren auch einfach zu blockieren. Dafür wurde der Begriff der illoyalen Vermögensverringerung eingeführt, seither kann der Stichtag für den Zugewinnausgleich nachträglich sehr weit nach hinten verschoben werden, bevor dieser Verschwindibusversuch stattfand.
Sowas vor Gericht durchzusetzen ist freilich ein andere Frage. Aber damit kann angegriffen werden.