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Verjährung und Verjährtes erneut mit neuer Verjährungsfrist?
#4
Wenn eine Forderung "schon lange verjährt" ist, bedarf es trotzdem der Einrede der Verjährung durch den Schuldner. Nimmt er "Verhandlungen" auf oder macht einen Vorschlag, so hemmen diese durchaus, denn die Verjährung tritt nie automatisch in Kraft.
Legt der Schuldner keine "Einrede der Verjährung" ein, kann der Gläubiger weiterhin jederzeit versuchen an sein Geld zu kommen und wenn er es bekommt, darf er es auch behalten.

Daher stellt sich jetzt die Frage - und genau deshalb klagt das JA überhaupt - ob man sich auf eine Verjährung (also der Beginn der Verjährung vor der Zeit Deines Vorschlages) überhaupt berufen kann.

Ich vermute, dass das JA sich deshalb Chancen bei Gericht ausrechnet, weil schlicht keine Einrede der Verjährung vorlag. Dann folgte 2020 dieser Vorschlag und das JA wertet nun Deine Einrede der Verjährung - die nach dem Vorschlag kam - als nichtig, weil die nun erst ab 2020 rechnen. Wenn ich Deine Sache richtig verstanden habe, was die Abfolge der Vorgänge angeht.

Wie das Gericht also nun entscheidet, weiß ich leider nicht, denn es liegt wohl nun tatsächlich daran, wie die die Sache begründen und bewerten. Da bin ich in Deinem Fall leider fachlich gerade raus und kann Dir nur noch die Daumen drücken!

Bitte lass es uns wissen, wie es ausgegangen ist!
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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RE: Verjährtes erneut mit neuer Verjährungsfrist? - von Nappo - 25-04-2022, 08:54
UVK die nächste - von Gast1969 - 24-05-2022, 16:28
(Fast) Geschafft! UVK verjährt - von Gast1969 - 09-10-2022, 00:55

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