25-04-2022, 09:50
Hier tut sich ein komplexes Szenario auf mit zu vielen unbekannten Elementen. Unmöglich, das im Forum zu klären. Es ist ja noch schlimmer, so könnte nicht nur Hemmung, sondern sogar Neubeginn der Verjährung eingetreten sein. Sieh dir mal die §§ 203 - 213 BGB an, Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung. Es ist nicht einmal auszuschliessen, dass ein Neubeginn eingetreten ist oder eben vom Gericht erkannt wird.