(25-04-2022, 11:32)p__ schrieb:naja ich hatte jetzt nach unzähligen Telefonaten endlich die zuständige Sachbearbeiterin am Hörer, diese hatte weder eine Akte (die ist nicht im Schrank) noch das Gerichtsurteil (mit den Titeln der Kinder) in der Hand, laut ihr geht es um den Titel der Zahlung bzw. des Unterhaltsrückstandes, danach sei eine Ratenzahlung kein Problem (nach Auskunft der Wirtschaftlichkeit) aber so ganz trau ich dem Braten nicht, Anwalt meint ich soll Widerspruch einlegen(23-04-2022, 23:37)ibu400 schrieb: Was ist denn eine absehbare Zeit? aus den Rippen kann ich es mir ja schlecht schneiden - Kredit bekomm ich eh keinen mehrDie absehbare Zeit entscheidet der Gerichtsvollzieher. Aber meist liegt das im Bereich eines Jahres.
(25-04-2022, 11:32)p__ schrieb: Die wollen zum BGH? Nicht schlecht, damit hast du die BGH-Medaille des tfaq verdient :-) Aber erst mal sehen, ob sie Verfahrenskostenhilfe bekommen.
wenn Anwalt ein guter Freund der Ex ist und zudem noch imponieren möchte und Verfahrenskostenhilfe das Mittel der Wahl ist, gibts wohl keine Grenze.
Das OLG hat den Widerspruch abgelehnt, da sie das OLG nur bemühen wollten, wenn es Verfahrenskostenhilfe gibt - als der Antrag zur Verfahrenskostenhilfe vom OLG durch war, war natürlich die Widerspruchsfrist abgelaufen ...