Tach zusammen.
Ich bin`s mal wieder mit meiner merkwürdigen volljährigen Tochter ... immer wieder was Neues und immer wieder geht es ausschließlich um Kohle.
Tochter (19) studiert jetzt im 2. Semester Englisch/Spanisch auf Lehramt Sek. II; Studiumsbestandteil ist im nächsten Jahr ein Auslandssemester.
Z.Zt. zahle ich bei ihrem Bedarf von rd. 960 € rund 440 € Unterhalt und 40 € Privat KV mtl. ; KG geht an sie selbst, den Rest müsste Mami zahlen;
ob die Erzeugerin das bei dem symbiotischen Verhältnis ( Tochter wohnt weiterhin bei Mami und pendelt zur Uni.. ) tatsächlich tut ? - keine Ahnung...
Nun ist Tochter bei allen Defiziten mir gegenüber doch ne Granate, auf die man unter Normalumständen als Vater schon stolz sein könnte...
So hat sie über 400 Mitbewerber ausgestochen und ist mittlerweile Stipendiatin des renommiertesten deutschen Begabtenförderungswerks und erhält dafür allein schon eine Studienkostenpauschale von 300 € mtl.. Mehr nicht wegen Höhe Elterneinkommen ...
Dieses Begabtenförderungswerk fördert Auslandsemester zwar recht großzügig, aber nächstes Jahr soll es entweder nach Oxford oder nach Berkeley gehen und in Engeland oder auch Amiland ist lt. Tochter alles so schrecklich teuer und fragt sie nach höherer (Teil-)Kostenübernahme / Beteiligung durch mich.
Gibt es da auch bei Volljährigen eine rechtliche Verpflichtung zur Mitfinanzierung Auslandssemester für mich so wie früher beim Mehrbedarf ? Wenn ja in welcher Höhe ?
Im nächsten Jahr gehe ich in Pension und habs dann weiß Gott nicht mehr so dicke... Ich weiß, das hört sich nach Jammern auf hohem Niveau an - ist aber nicht so ... hab noch etliche Verpflichtungen, so dass ich ab 2023 den Gürtel dann deutlich enger schnallen muss und da käme mir so etwas wie der Wunsch oder auch ein Anspruch meiner Tochter sehr ungelegen...
Gruß
ArJa
Ich bin`s mal wieder mit meiner merkwürdigen volljährigen Tochter ... immer wieder was Neues und immer wieder geht es ausschließlich um Kohle.
Tochter (19) studiert jetzt im 2. Semester Englisch/Spanisch auf Lehramt Sek. II; Studiumsbestandteil ist im nächsten Jahr ein Auslandssemester.
Z.Zt. zahle ich bei ihrem Bedarf von rd. 960 € rund 440 € Unterhalt und 40 € Privat KV mtl. ; KG geht an sie selbst, den Rest müsste Mami zahlen;
ob die Erzeugerin das bei dem symbiotischen Verhältnis ( Tochter wohnt weiterhin bei Mami und pendelt zur Uni.. ) tatsächlich tut ? - keine Ahnung...
Nun ist Tochter bei allen Defiziten mir gegenüber doch ne Granate, auf die man unter Normalumständen als Vater schon stolz sein könnte...
So hat sie über 400 Mitbewerber ausgestochen und ist mittlerweile Stipendiatin des renommiertesten deutschen Begabtenförderungswerks und erhält dafür allein schon eine Studienkostenpauschale von 300 € mtl.. Mehr nicht wegen Höhe Elterneinkommen ...
Dieses Begabtenförderungswerk fördert Auslandsemester zwar recht großzügig, aber nächstes Jahr soll es entweder nach Oxford oder nach Berkeley gehen und in Engeland oder auch Amiland ist lt. Tochter alles so schrecklich teuer und fragt sie nach höherer (Teil-)Kostenübernahme / Beteiligung durch mich.
Gibt es da auch bei Volljährigen eine rechtliche Verpflichtung zur Mitfinanzierung Auslandssemester für mich so wie früher beim Mehrbedarf ? Wenn ja in welcher Höhe ?
Im nächsten Jahr gehe ich in Pension und habs dann weiß Gott nicht mehr so dicke... Ich weiß, das hört sich nach Jammern auf hohem Niveau an - ist aber nicht so ... hab noch etliche Verpflichtungen, so dass ich ab 2023 den Gürtel dann deutlich enger schnallen muss und da käme mir so etwas wie der Wunsch oder auch ein Anspruch meiner Tochter sehr ungelegen...
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )