26-04-2022, 16:00
Der bisherige Bedarf ist mehrfach falsch. Stundenten laut Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2022 (vorher weniger) 860 EUR, nicht 960 EUR. Aber auch das ist falsch. Sie wohnt noch bei einem Elternteil und hat keinen eigenen Hausstand. Damit Bedarf nach Altersstufe ab 18. Abzuziehen vom Bedarf ist das volle Kindergeld.
Wenn sie weg ist, hat sie den eigenen Hausstand. Da das Auslandssemester Bestandteil des Studiums ist, hat sie weiterhin einen Unterhaltsanspruch. Je nach örtlichen Lebenshaltungskosten eben mit Zu- und Abschlägen. Eine genaue Höhe ist da nicht festgelegt. Es ist ihr jedenfalls zuzumuten, bescheiden zu leben, WG-Zimmer oder Student dorm, nix eigene Wohnung.
Zusätzliche Bafög-Leistungen, also Zuschläge gibts übrigens auch fürs Ausland, etwa Reisekosten oder besagte höhere Lebenshaltungskosten. Das Stipendium mindert ihren Bedarf wieder.
Wenn sie weg ist, hat sie den eigenen Hausstand. Da das Auslandssemester Bestandteil des Studiums ist, hat sie weiterhin einen Unterhaltsanspruch. Je nach örtlichen Lebenshaltungskosten eben mit Zu- und Abschlägen. Eine genaue Höhe ist da nicht festgelegt. Es ist ihr jedenfalls zuzumuten, bescheiden zu leben, WG-Zimmer oder Student dorm, nix eigene Wohnung.
Zusätzliche Bafög-Leistungen, also Zuschläge gibts übrigens auch fürs Ausland, etwa Reisekosten oder besagte höhere Lebenshaltungskosten. Das Stipendium mindert ihren Bedarf wieder.