26-04-2022, 16:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-04-2022, 16:11 von Helmute2000.)
Hallo Zusammen,
ich habe
- eine Tochter Geburtsdatum Juli 2004 (Alter:17 Jahre, 9 Monate und 19 Tage)
- einen Sohn Geburtsdatum Mai 2001 (Alter: 20 Jahre, 11 Monate und 18 Tage)
Seit 2010 habe ich den Sohn das letzte mal gesehen, die Tochter wurde mir noch früher durch die KM vorenthalten.
Seit April benötige ich eine neue Krankenkasse und kann durch die Angaben der Kinder einen verbilligten Freibetrag erhalten.
Dazu muss ich wissen ob diese sich noch in einer Ausbildung befinden.
Die Tochter erhält noch Unterhalt bis sie Volljährig ist, der Sohn ist Volljährig und erhält seitdem keinen Unterhalt mehr von mir.
Gibt es eine Mitwirkungspflicht die ich geltend machen kann für beide Kinder?
Viele Grüße,
H2000
ich habe
- eine Tochter Geburtsdatum Juli 2004 (Alter:17 Jahre, 9 Monate und 19 Tage)
- einen Sohn Geburtsdatum Mai 2001 (Alter: 20 Jahre, 11 Monate und 18 Tage)
Seit 2010 habe ich den Sohn das letzte mal gesehen, die Tochter wurde mir noch früher durch die KM vorenthalten.
Seit April benötige ich eine neue Krankenkasse und kann durch die Angaben der Kinder einen verbilligten Freibetrag erhalten.
Dazu muss ich wissen ob diese sich noch in einer Ausbildung befinden.
Die Tochter erhält noch Unterhalt bis sie Volljährig ist, der Sohn ist Volljährig und erhält seitdem keinen Unterhalt mehr von mir.
Gibt es eine Mitwirkungspflicht die ich geltend machen kann für beide Kinder?
Viele Grüße,
H2000