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Frage zur Laufzeit des Titels (Beschluss des Gerichtes)
#1
Heute habe ich mir den Beschluss von damals nochmal vorgenommen.

Im Beschuss des AG xxx steht folgendes:

... hat das AG xxx, Familiengericht Abt. 14, auf die mündliche Verhaltung vom xx.xx.2018 durch die RichterIN am Amtsgericht xxx beschlossen:

1)
Unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichtes xxx vom xx.xx.2018, AZ xxxx, wird der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragsteller zu 1. und 2. ab dem 01.01.2016 jeweils einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 110% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes für 1. bzw. 2. Kind, monatlich im Voraus zum 1. eines Monats zu zahlen.

2)
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3)
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

4)
Der Verfahrenswert wird auf 15.292 Euro festgesetzt.

Frage:
- wie lange wird von mir erwartet Unterhalt zu zahlen (theoretisch)?
- Endet die Forderung zum 18. Geburtstag der Kinder automatisch oder muss ich aktiv werden?
- Was passiert mit der Forderung nach dem 18. Geburtstag? (ich zahle keinen Unterhalt und die UVK schickt mir die jährliche Übersicht der Unterhaltsschulden).

Wenn ich es bisher richtig verstanden habe, kommen nach dem 18. keine neuen Schulden hinzu und die Kinder müssten dass selbst aktiv etwas von mir fordern (50/50 von beiden Elternteilen)?

Hintergrund der Fragen ist, dass ich mir gerade einen Plan für die nächsten 2-3 Jahre mache und überlege, was ich mit den Unterhaltsschulden mache, da Kinder dann 18 sind.
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Frage zur Laufzeit des Titels (Beschluss des Gerichtes) - von DrNewton - 27-04-2022, 11:22

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