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Frage zur Laufzeit des Titels (Beschluss des Gerichtes)
#4
Die Unterhaltspflicht endet, wenn der Titel endet. Der Titel endet, wenn er abläuft oder abgeändert wird oder für ungültig erklärt wird.

Ab 18 muss sich die Unterhaltsvorschusskasse "nur" noch darauf beschränken, die bis dahin bei ihr aufgelaufenen Schulden einzutreiben, was sie normalerweise auch langjährig probieren. Ab dann läuft die Titel-Gesamtsumme beim Kind auf, nicht mehr nur der Teil oberhalb des Unterhaltsvorschusses.

Mit Deals kenne ich mich nicht aus. Ein Dealangebot blockiert den Verjährungsverlauf und mit Tätern mache ich keine Geschäfte, ich zahlen keinen Cent und verursache nur immer neue Kosten. Kannst aber davon ausgehen, dass du erst offiziell pleite sein musst, bevor die auch nur an einen Deal denken.
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RE: Frage zur Laufzeit des Titels (Beschluss des Gerichtes) - von p__ - 27-04-2022, 11:58

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