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Frage zur Laufzeit des Titels (Beschluss des Gerichtes)
#5
Dann muss ich also wieder vor Gericht und eine Abänderungsklage auf 0,00 Euro beitragen, da Kind volljährig und erwerbstätig ist? Wenn Student, dann wären ja beide Eltern für den Unterhalt verantwortlich (da meine EX wesentlich mehr verdient als ich) könnte man doch in diesem Szerio versuchen den Titel auf 50% des Bedarfes anzupassen?

Vermutlich wird dazu wieder ein Rechts-Quacksalber benötigt? Wie viel Budget müsste man für diesen einplanen?

Wie sind die Verjährungsfristen für Kindesunterhalt JU/UVK? Ich denke, 30 Jahre? Darüber hinaus existieren noch das "Gerücht"?, dass Unterhaltsschulden nach dem deutschen Insolvenzrecht nicht bereinigt werden können. Die Restschuldbefreiung kann versagt werden. Machen die JU / UVK davon Gebrauch? Nach meinen Recherchen machen z.B. Krankenkassen davon meistens keinen Gebrauch, beim FA mal so mal so. Jedoch konnte ich keine Erfahrungswerte bzgl. JA / UVK finden.

Sofern eine Bereinigung durch Inso möglich, war mein bisheriger Plan in einem von mir "vorbereiteten" Insolvenzszenario einen Vergleich aus dem Hut zu zaubern?
Sollte der Vergleich scheitern, dann Inso und Reset.
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RE: Frage zur Laufzeit des Titels (Beschluss des Gerichtes) - von DrNewton - 27-04-2022, 12:21

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