27-04-2022, 12:44
Wer muss beweisen im Restschuldverfahren, dass der Unterhalt "vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt" wurde? Ich als Schulden oder das JA / UVK?
Im Strafrecht (Stichwort 170er) ist ja der Staatsanwalt an der Reihe, etwas zu beweisen.
Bzgl. Beschluss, wird es ja erst noch interessant, da dieser auf fiktives Einkommen abgestellt ist und auf eine Einkommensteuer-Erklärung die nicht korrekt war (viel zu hohes Einkommen). Durch zähe Verhandlungen mit dem FA ist die EK nunmehr korrekt korrigiert worden.
Man könnte ja auch nochmal angreifen und Rückwirkend den Unterhalt anpassen lassen, da dieser auf falsche Tatsachen abgestellt worden ist. Ob man die Zeit und das guten Geld dem schlechten hinterherwerfen möchte .... macht wahrscheinlich keinen Sinn. Besser diesen Aspekt bei der Vergleichsverhandlung mit dem JA nutzen (hab da auch schone ne Idee)
Im Strafrecht (Stichwort 170er) ist ja der Staatsanwalt an der Reihe, etwas zu beweisen.
Bzgl. Beschluss, wird es ja erst noch interessant, da dieser auf fiktives Einkommen abgestellt ist und auf eine Einkommensteuer-Erklärung die nicht korrekt war (viel zu hohes Einkommen). Durch zähe Verhandlungen mit dem FA ist die EK nunmehr korrekt korrigiert worden.
Man könnte ja auch nochmal angreifen und Rückwirkend den Unterhalt anpassen lassen, da dieser auf falsche Tatsachen abgestellt worden ist. Ob man die Zeit und das guten Geld dem schlechten hinterherwerfen möchte .... macht wahrscheinlich keinen Sinn. Besser diesen Aspekt bei der Vergleichsverhandlung mit dem JA nutzen (hab da auch schone ne Idee)