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Mitwirkungpflichten der Kinder
#2
(26-04-2022, 16:02)Helmute2000 schrieb: Seit April benötige ich eine neue Krankenkasse und kann durch die Angaben der Kinder einen verbilligten Freibetrag erhalten.

Was ist ein "verbilligter Freibetrag"?   Huh

Ansonsten:

Sofern Du keinen KU zahlst, gibt es meines Wissens nach auch keine Verpflichtung der Kinder, Dir irgendwelche Auskünfte zu erteilen.

Deine Tochter wird demnächst 18 und dann kommt es ggf. sowieso zu einer Neuberechnung, falls sie denn KU fordert.

Wenn ja, muß sie Dir auch die entsprechenden Auskünfte erteilen.

Meiner Meinung nach kannst Du deshalb die Tochter angeben, aber den Sohn definitiv nicht, da Du für ihn keinen KU zahlst.
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RE: Mitwirkungpflichten der Kinder - von Simon ii - 27-04-2022, 13:06
RE: Mitwirkungpflichten der Kinder - von Ruffys - 13-05-2022, 14:34
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