27-04-2022, 13:42
Nein, das heisst nur dass es kein Automatismus ist, dass sie dann wieder unterhaltsberechtigt wird. Wenn es darüber Streit gibt und vor Gericht geht, hat der Richter Spielraum, für oder gegen Unterhalt zu entscheiden.
Vielleicht trifft dich das so oder so nicht mehr. Vielleicht liegt das Elterneinkommen sowieso unter den Bafög-Freibeträgen. Bafög ist vorrangig.
Vielleicht trifft dich das so oder so nicht mehr. Vielleicht liegt das Elterneinkommen sowieso unter den Bafög-Freibeträgen. Bafög ist vorrangig.