05-05-2022, 14:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-05-2022, 14:14 von Helmute2000.)
Hallo Simon II,
hier die Statuten aus der Krankenversicherung:
Freibeträge für Kinder: Haben Sie unterhaltsberechtigte Kinder, dann kann dies Ihr beitragspflichtiges Einkommen verringern. Freibeträge können z. B. berücksichtigt werden für gemeinsame Kinder, die die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen. Kinder der Partnerin bzw. des Partners1 , wenn sie als Studierende oder während des Praktikums versichert sind und wenn deren Einkommen nicht 470 EUR übersteigt (Einkommensgrenze der Familienversicherung). Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, liegt die Grenze bei monatlich 450 EUR.
Sind die Bedingungen für eine Familienversicherung erfüllt, gilt grundsätzlich ein Freibetrag von monatlich 658 EUR pro Kind. Andernfalls gilt ein monatlicher Frei betrag von 1.096,67 EUR. Erhalten Kinder Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners1 Unterhalt von einem Dritten, wird der Freibetrag um diese Summe reduziert. Bitte beachten Sie, dass bei Kindern des Mitglieds, die keine gemeinsamen Kinder sind, kein Freibetrag abgezogen werden kann.
D.h. ich bekomme eine Ermäßigten Versicherungsbeitrag wenn das Kind noch Schulpflichtig ist. Das muss ich der Krankenversicherung belegen.
Hier weigert sich die Kindesmutter vehement Aussagen zu machen!
Zweites gilt für die Steuererklärung, ist die Tochter hier Mitwirkungspflichtig?
VG,
H2000
hier die Statuten aus der Krankenversicherung:
Freibeträge für Kinder: Haben Sie unterhaltsberechtigte Kinder, dann kann dies Ihr beitragspflichtiges Einkommen verringern. Freibeträge können z. B. berücksichtigt werden für gemeinsame Kinder, die die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen. Kinder der Partnerin bzw. des Partners1 , wenn sie als Studierende oder während des Praktikums versichert sind und wenn deren Einkommen nicht 470 EUR übersteigt (Einkommensgrenze der Familienversicherung). Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, liegt die Grenze bei monatlich 450 EUR.
Sind die Bedingungen für eine Familienversicherung erfüllt, gilt grundsätzlich ein Freibetrag von monatlich 658 EUR pro Kind. Andernfalls gilt ein monatlicher Frei betrag von 1.096,67 EUR. Erhalten Kinder Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners1 Unterhalt von einem Dritten, wird der Freibetrag um diese Summe reduziert. Bitte beachten Sie, dass bei Kindern des Mitglieds, die keine gemeinsamen Kinder sind, kein Freibetrag abgezogen werden kann.
D.h. ich bekomme eine Ermäßigten Versicherungsbeitrag wenn das Kind noch Schulpflichtig ist. Das muss ich der Krankenversicherung belegen.
Hier weigert sich die Kindesmutter vehement Aussagen zu machen!
Zweites gilt für die Steuererklärung, ist die Tochter hier Mitwirkungspflichtig?
VG,
H2000