10-05-2022, 14:47
Bei Arbeitslosigkeit musst du erst mal nachweisen, dass du dich intensiv auf Stellen beworben hast, die dir vergleichbares Einkommen bringen.
Trennungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Trennung von Tisch und Bett. Ein nachweisbares Datum wäre ein Auszug aus der Ehewohnung. Danach ist Trennungsunterhalt fällig. Ist das Trennungsjahr rum, dann ist die Scheidung möglich. Besteht dann keine Einigung über den Trennungszeitpunkt, kannst du dem Richter Nachweise vorlegen wie z.B. einen Auszugszeitpunkt. Nachweisbar ist der beispielsweise durch einen neuen Mietvertrag und eine Ummeldung. Sehr simpel.
Trennungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Trennung von Tisch und Bett. Ein nachweisbares Datum wäre ein Auszug aus der Ehewohnung. Danach ist Trennungsunterhalt fällig. Ist das Trennungsjahr rum, dann ist die Scheidung möglich. Besteht dann keine Einigung über den Trennungszeitpunkt, kannst du dem Richter Nachweise vorlegen wie z.B. einen Auszugszeitpunkt. Nachweisbar ist der beispielsweise durch einen neuen Mietvertrag und eine Ummeldung. Sehr simpel.