@ faulman
Es ist bedauerlich, daß du nicht zunächst die ganzen Hinweise im Trennungs-FAQ durchgelesen hast. So muß man dir jetzt mühselig die Besonderheiten des deutschen Familienrechts erklären.
Was deine Frau NACH der Trennung von dir bekommen wird (und glaube mir, dem Familienrichter ist das scheißegal, wie du das finanziell ranschaffst):
- Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung. In meinem Fall waren das knapp fünf Jahre. Deine 4.500 €/ Monat und ihre 1.500 €/ Monat werden zusammenaddiert, und davon bekommt sie mindestens die Hälfte. Also 3.000 €/ Monat. Die Ehe existiert schließlich noch, und niemand darf finanziell schlechter gestellt werden nach der Trennung als während der intakten Ehe.
- du wechselst zwangsweise in die Steuerklasse 1. Dein Nettoeinkommen reduziert sich auf ca. 3.800 €/ Monat, davon zahlst du trotzdem Trennungsunterhalt, als ob du noch Steuerklasse 3 hättest.
- Kindesunterhalt zahlst du gemäß Düsseldorfer Tabelle; sehr gerne legen die Familienrichter dein Netto-Einkommen nach Steuerklasse 3 zugrunde. Kindergeld bekommst du die Hälfte, als Trostpflaster. Allerdings hat der Kindesunterhalt Vorrang vor dem Trennungsunterhalt. Erst kommen die Kinder, dann die Frau.
- die Hypotheken fürs Haus zahlst du weiterhin alleine, denn du bist der wirtschaftlich Stärkere. Vermutlich habt ihr Euch, wie das so üblich ist, als gesamtschuldnerisch Haftende der Bank gegenüber verpflichtet. Wenn deine Frau nix mehr zahlt an der Hypothek, zahlst du alleine. Der Bank ist es scheißegal, wie und woher du das Geld ranschaffst.
- deiner Frau wird ein Wohnvorteil angerechnet, wenn sie mit den Kindern im bislang gemeinsamen Haus wohnen bleibt. Dieser wird vom Trennungsunterhalt abgezogen. Die Höhe des Wohnvorteils bemißt sich nicht an den Kosten der Hypotheken, sondern nach der ortsüblichen Miete für ein vergleichbares Objekt. Kann also sein, dass deine Frau mit den Kindern lieber in eine billigere Mietwohnung zieht, du das Haus an der Backe hast - es aber nicht verkaufen/verwerten kannst, weil deine Frau einem Verkauf nicht zustimmt ( Gründe für eine Verweigerung braucht sie keine ). Um diesen Wohnvorteil reduziert sich dann der Trennungsunterhalt. Beispiel: deiner Frau wird ein Wohnvorteil von 1.000 €/ Monat zugerechnet, sie findet aber eine Wohnung für 600 €/ Monat und zieht aus. Dann zahlst du wieder den vollen Trennungsunterhalt.
Was deine Frau NACH der Scheidung bekommen wird (im schlechtesten, also wahrscheinlichsten Fall):
- je nach Dauer der Ehe nachehelichen Unterhalt (wegen "nachehelicher Solidarität") zum Ausgleich der Einkommensdifferenz, meist ein Drittel bis die Hälfte der Ehedauer. Warst du zum Zeitpunkt der Scheidung 16 Jahre verheiratet, kann es sein daß du weitere 8 Jahre Unterhalt zahlst.
- Kindesunterhalt mit dynamischem Titel, also jährlichen Anpassungen nach oben. Düsseldorfer Tabelle. Wenn die Kinder eine akademische Ausbildung anstreben, bis die Kinder jeweils 27 Jahre alt sind. Darüberhinaus natürlich eventuellen Mehrbedarf für alles Mögliche - Schulausflüge, Zahnspangen, Auslandsjahre...
- Rentenansprüche, die du erarbeitet hast. Die Höhe errechnet das Familiengericht.
- Zugewinnausgleich. Die Hälfte des Hauses, also Zeitwert minus Restschulden Hypothek. Das heißt, wenn du bis zur endgültigen rechtskräftigen Scheidung während der Trennungsphase weitere 20.000 € an der Hypothek tilgen können solltest, bekommt sie die Hälfte davon!
Das sind deine realistischen Zukunftsaussichten in finanzieller Hinsicht. Wenn du arbeitslos werden solltest, ist das dein Privatvergnügen. Mindestens ein Jahr lang laufen die Unterhaltsansprüche in bisheriger Höhe weiter. Danach kannst du eine Abänderungsklage (auf eigene Kosten!) anstrengen, um die Unterhaltsbeträge herabgesetzt zu bekommen. Erfolgsaussichten: gering. Andersrum - solltest du beruflich durchstarten und in drei oder vier Jahren doppelt so viel verdienen wie heute, kannst du sicher sein daß dir die Unterhaltsbeträge angepaßt werden. Alle zwei Jahre hast du Auskunft zu erteilen über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Vermögen ist u.a. der Wertzuwachs deines Hauses durch Tilgung der Hypotheken....
Es ist bedauerlich, daß du nicht zunächst die ganzen Hinweise im Trennungs-FAQ durchgelesen hast. So muß man dir jetzt mühselig die Besonderheiten des deutschen Familienrechts erklären.
Was deine Frau NACH der Trennung von dir bekommen wird (und glaube mir, dem Familienrichter ist das scheißegal, wie du das finanziell ranschaffst):
- Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung. In meinem Fall waren das knapp fünf Jahre. Deine 4.500 €/ Monat und ihre 1.500 €/ Monat werden zusammenaddiert, und davon bekommt sie mindestens die Hälfte. Also 3.000 €/ Monat. Die Ehe existiert schließlich noch, und niemand darf finanziell schlechter gestellt werden nach der Trennung als während der intakten Ehe.
- du wechselst zwangsweise in die Steuerklasse 1. Dein Nettoeinkommen reduziert sich auf ca. 3.800 €/ Monat, davon zahlst du trotzdem Trennungsunterhalt, als ob du noch Steuerklasse 3 hättest.
- Kindesunterhalt zahlst du gemäß Düsseldorfer Tabelle; sehr gerne legen die Familienrichter dein Netto-Einkommen nach Steuerklasse 3 zugrunde. Kindergeld bekommst du die Hälfte, als Trostpflaster. Allerdings hat der Kindesunterhalt Vorrang vor dem Trennungsunterhalt. Erst kommen die Kinder, dann die Frau.
- die Hypotheken fürs Haus zahlst du weiterhin alleine, denn du bist der wirtschaftlich Stärkere. Vermutlich habt ihr Euch, wie das so üblich ist, als gesamtschuldnerisch Haftende der Bank gegenüber verpflichtet. Wenn deine Frau nix mehr zahlt an der Hypothek, zahlst du alleine. Der Bank ist es scheißegal, wie und woher du das Geld ranschaffst.
- deiner Frau wird ein Wohnvorteil angerechnet, wenn sie mit den Kindern im bislang gemeinsamen Haus wohnen bleibt. Dieser wird vom Trennungsunterhalt abgezogen. Die Höhe des Wohnvorteils bemißt sich nicht an den Kosten der Hypotheken, sondern nach der ortsüblichen Miete für ein vergleichbares Objekt. Kann also sein, dass deine Frau mit den Kindern lieber in eine billigere Mietwohnung zieht, du das Haus an der Backe hast - es aber nicht verkaufen/verwerten kannst, weil deine Frau einem Verkauf nicht zustimmt ( Gründe für eine Verweigerung braucht sie keine ). Um diesen Wohnvorteil reduziert sich dann der Trennungsunterhalt. Beispiel: deiner Frau wird ein Wohnvorteil von 1.000 €/ Monat zugerechnet, sie findet aber eine Wohnung für 600 €/ Monat und zieht aus. Dann zahlst du wieder den vollen Trennungsunterhalt.
Was deine Frau NACH der Scheidung bekommen wird (im schlechtesten, also wahrscheinlichsten Fall):
- je nach Dauer der Ehe nachehelichen Unterhalt (wegen "nachehelicher Solidarität") zum Ausgleich der Einkommensdifferenz, meist ein Drittel bis die Hälfte der Ehedauer. Warst du zum Zeitpunkt der Scheidung 16 Jahre verheiratet, kann es sein daß du weitere 8 Jahre Unterhalt zahlst.
- Kindesunterhalt mit dynamischem Titel, also jährlichen Anpassungen nach oben. Düsseldorfer Tabelle. Wenn die Kinder eine akademische Ausbildung anstreben, bis die Kinder jeweils 27 Jahre alt sind. Darüberhinaus natürlich eventuellen Mehrbedarf für alles Mögliche - Schulausflüge, Zahnspangen, Auslandsjahre...
- Rentenansprüche, die du erarbeitet hast. Die Höhe errechnet das Familiengericht.
- Zugewinnausgleich. Die Hälfte des Hauses, also Zeitwert minus Restschulden Hypothek. Das heißt, wenn du bis zur endgültigen rechtskräftigen Scheidung während der Trennungsphase weitere 20.000 € an der Hypothek tilgen können solltest, bekommt sie die Hälfte davon!
Das sind deine realistischen Zukunftsaussichten in finanzieller Hinsicht. Wenn du arbeitslos werden solltest, ist das dein Privatvergnügen. Mindestens ein Jahr lang laufen die Unterhaltsansprüche in bisheriger Höhe weiter. Danach kannst du eine Abänderungsklage (auf eigene Kosten!) anstrengen, um die Unterhaltsbeträge herabgesetzt zu bekommen. Erfolgsaussichten: gering. Andersrum - solltest du beruflich durchstarten und in drei oder vier Jahren doppelt so viel verdienen wie heute, kannst du sicher sein daß dir die Unterhaltsbeträge angepaßt werden. Alle zwei Jahre hast du Auskunft zu erteilen über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Vermögen ist u.a. der Wertzuwachs deines Hauses durch Tilgung der Hypotheken....
Bibel, Jesus Sirach 8.1