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Unterhalt bis zur Armut?
#33
(11-05-2022, 15:00)faulman schrieb: hab mal irgendwo gelassen das niemand in den Ruin getrieben werden darf..weil sonst der Staat einspringen Muss bzw.Selbstbehhalt gibt


Zitat:§1603 BGB

(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Bedeutet, die Leistungsfähigkeit für Unterhalt endet dort, wo man selber hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetzgebung wird.

Diese Regel wird aber durch die Robenfraktion regelmässig durch die Möglichkeit der Einkommensfiktion ausgehebelt.
Bedeutet, es wird behauptet, das es ein Klacks wäre, dir ein paar Kröten dazuzuverdienen, um den Unterhalt zu bezahlen.

Ich muß dir mal die Illusion nehmen, daß es irgendwelche Regelungen gibt, die Unterhaltspflichtige vor Verarmung schützt.
Das verkaufen dir nur irgendwelche Rechtsanwälte, die selber Geld an dir verdienen wollen und denen es egal ist, ob du
ein Unterhaltsverfahren gewinnst oder nicht. Die werden nach Leistung bezahlt und nicht nach Erfolg.

Wenn es geht, würde ich rechtliche Auseinandersetzungen immer vermeiden. Kostet nur Nerven und Geld. Aber man muß dazu
ggf. auch bereit sein, es lange Zeit als soziologischer Underdog auszuhalten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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