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Unterhalt bis zur Armut?
#46
(12-05-2022, 11:27)p__ schrieb:  Schon vor der Ehe macht man klar, dass man darauf besteht, dass beide Partner Erwerb und Kinderbetreuung zu gleichen Teilen übernehmen. Und das mache man dann auch tatsächlich, wenn das erste Kind kommt. Kein Kindernotausgang aus ungeliebten Jobs für die Ehefrau! Weigert sich [Unterschreitung des Mindestniveaus], ihren Pflichten nachzukommen, dann aus und weg!

Wenn man das nicht will oder nicht kann oder die Partnerin nicht will oder kann, dann lasst die rechtliche Ehe gottverdammtnochmal bleiben! Frauen mit Erwerbsbremse sind definitiv kein Heiratsmaterial. Ansonsten führt eure Mehrerwerbsarbeit und eure Leistung nur zum massiven Unterhalts- und AUsgleichsanspruchsaufbau der Partnerin. Die und der Staat hat euch damit an den Eiern. Wenn ihr etwas nicht passt oder wenns euch nicht mehr passt, dann rückt sie zur Kasse vor und ihr verliert Geld, Kinder und Gesundheit. Nicht in einer Einzelrechnung, sondern für viele Jahre.

Das ist mit der beste Kommentar den ich bislang hier gelesen habe!!

Exakt so bin ich gefahren, seinerzeit zwar unbewusst aber im nachhinein effektiv.

Zum Glück nicht verheiratet, haben wir vor der Kindeszeugung abgesprochen wie wir das handhaben (gleichwertige Betreuungs- und Erwerbstätigkeit). Als das Kind da war, wollte sie nichts mehr davon wissen, verlängerte eigenmächtig ihre Babypause, entzog dem Kind Betreuungspersonen aus der Familie um sich unersetzlich zu machen. Zudem wollte sie gleich wieder schwanger werden um dauerhaft zuhause zu bleiben. Ich verweigerte mich dem und zog mich vollständig zurück, was zur Trennung von ihrer Seite führte.

Mein größtes Glück war, niemals verheiratet gewesen zu sein. Kein Zugewinnausgleich kein Versorgungsausgleich, kein Trennungsunterhalt, kein Ehegatttenunterhalt, kein nachehelicher Unterhalt, keine Gerichtskosten, keine RA-Kosten. 

Ich lebe mittlerweile im gehobenen Segment (Haus, mehrere Fahrzeuge, mehrere Urlaube pro Jahr) trotz KU für 1 Kind, den ich i. W. aus den Erträgen von dem Kapital bezahle, das ich bei einer Heirat als Zugewinnausgleich an sie bezahlen hätte müssen. 

Sie hat "gewonnen" und lebt als klassische AE in einer DG-Wohnung mit Haustier.
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Unterhalt bis zur Armut? - von faulman - 09-05-2022, 17:12
RE: Unterhalt bis zur Armut? - von Gautama - 09-05-2022, 17:48
RE: Unterhalt bis zur Armut? - von stayFather87 - 09-05-2022, 17:50
RE: Unterhalt bis zur Armut? - von p__ - 09-05-2022, 22:20
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