12-05-2022, 21:58
(12-05-2022, 21:10)p__ schrieb:(12-05-2022, 19:17)ML2022 schrieb: Bin ich gezwungen alles auszufüllen und zu unterschreiben, insbesondere den letzten Teil?
Du bist verpflichtet, alle zwei Jahre Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse zu geben.
Dafür gibt es aber keine Formularpflicht. Auskunft ja, Auskunftspflicht, dieses Formular nein. Du kannst auch in Prosaform Auskunft geben.
Okay Danke erstmal. Also erfülle ich meine Pflicht Gemäß § 6 Abs. 1 UVG auch wenn ich es formlos mache ja?
Die drohen ja mit einem Bußgeld falls nicht alles ausgefüllt wird....
Das steht unter Hinweise:
Für Ihr o. g. Kind/ Ihre o.g. Kinder wurde ein Antrag auf Leistungen nach dem Unterhalts-vorschussgesetz (UVG) gestellt.
Gemäß § 6 Abs. 1 UVG sind Sie verpflichtet, der zuständigen Stelle auf Verlangen die Aus-künfte zu erteilen, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind.
Das Nichtbeachten dieser Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 10 UVG).
Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus!