12-05-2022, 22:35
(12-05-2022, 22:06)p__ schrieb: Also erfülle ich meine Pflicht Gemäß § 6 Abs. 1 UVG auch wenn ich es formlos mache ja?
Ja. Anwälte raten z.T. dazu nicht deren Formular zu verwenden, sondern formlos oder ggf. in Prosa-form.
Ich hatte immer formlos geantwortet auf einem weissen Blatt Papier per Einschreiben, Einwurf.