17-05-2022, 13:31
(17-05-2022, 09:20)NoNas schrieb: können die mir das gerne Unterstellen nur mit welchen beweisen?
Du bist beweispflichtig. Glaub bloss nicht, dass ein Attest einer Psychologin für das Gericht bindend sei. Lies dir in Ruhe die Entscheidung BUNDESVERFASSUNGSGERICHT vom 14. Januar 2020 - 1 BvR 697/20 -
Viele waren in deiner Situation und haben am Anfang manche Fehler genau wie du gemacht. Das Ganze mit der Psychotherapien allein kann eventuell nichts bringen. Erst wenn du z. B. die Papiere von dem ärztlichen Dienst des Jobcenters oder von der Rentenversicherung hast, dass du dauerhafte Leistungsminderungen hast, bist du etwas geschützt. Du muss handeln.