Ich kenne einen ähnlichen Interessenskonflikt. Ein Nebenklägeranwalt in einer Strafsache hat das AG, welches einen Ergänzungspfleger (RA mit Interessenskonflikt) benannt hat formlos auf den Konflikt hingewiesen. Daraufhin wurde ein anderer Ergänzungspfleger benannt. Die Welt schein bei den Roben sehr klein zu sein.
Wenn Du anwaltlich vertreten bist, würde ich den eigenen RA darauf hinweisen lassen. Ggf. lässt sich der Konflikt auch taktisch nutzen, wenn man mit dem Hinweis etwas wartet.
Wenn Du anwaltlich vertreten bist, würde ich den eigenen RA darauf hinweisen lassen. Ggf. lässt sich der Konflikt auch taktisch nutzen, wenn man mit dem Hinweis etwas wartet.