Wenn es nur so einfach wäre deswegen wollt ich dazu eure Meinung hören.
Die Anwältin der Mutter war, bevor sie zusätzlich der Tochter beigeortnet wurde, im Umgangs Verfahren immer bestens über das gesamte Strafverfahren informiert. Selbst das dortige Gutachten hatte Sie fast schneller als ich erhalten und darauf (vorerst) erfolglos nen Sorgerechtsentzugs Verfahren angezettelt. Keine Ahnung wie die zum damaligen Zeitpunkt es geschafft hatte über alles informiert zu sein ohne die Tochter zu vertreten. Meinen Anwalt hatte ich damals schon darauf hingewiesen, und es wurde ans Gericht geschrieben. Die sehen das leider nicht so und die durfte an der strafverhandlung teilnehmen (welche vor Ort direkt verschoben werden musste da eine zeugin, (Freundin der Mutter) am vorabend plötzlich corona hatte). Könnte das zum Vorteil in einem möglichen Berufungsverfahren sein bzw für eine Revision?
Die Anwältin der Mutter war, bevor sie zusätzlich der Tochter beigeortnet wurde, im Umgangs Verfahren immer bestens über das gesamte Strafverfahren informiert. Selbst das dortige Gutachten hatte Sie fast schneller als ich erhalten und darauf (vorerst) erfolglos nen Sorgerechtsentzugs Verfahren angezettelt. Keine Ahnung wie die zum damaligen Zeitpunkt es geschafft hatte über alles informiert zu sein ohne die Tochter zu vertreten. Meinen Anwalt hatte ich damals schon darauf hingewiesen, und es wurde ans Gericht geschrieben. Die sehen das leider nicht so und die durfte an der strafverhandlung teilnehmen (welche vor Ort direkt verschoben werden musste da eine zeugin, (Freundin der Mutter) am vorabend plötzlich corona hatte). Könnte das zum Vorteil in einem möglichen Berufungsverfahren sein bzw für eine Revision?