18-05-2022, 10:52
Laut meinen Unterlagen wurde durch Beschluss einfach entschieden das die Mutter Anwältin der Tochter beigeortnet wurde, keine Ahnung ob sie dadurch mit der Nebenklage beauftragt ist. Sie hatte aber schon vorher regelmäßig Einsicht in die Strafakte erhalten.
Ob beantragt wurde die Strafakte hinzuziehen kann ich nicht sagen , zumindest hatte ich dazu vom FamG nichts erhalten. Evtl stehts in den Akten, müsste ich mal meinen Sorgerechts Anwalt fragen. Aktuell geht's beim FamG nicht weiter ohne Ende des Strafverfahrens.
Zwecks deines letzten Satzes... die Anwältin vertritt die Mutter beim FamG und die Tochter beim Strafverfahren. Fürs FamG selbst wurde der Tochter kein Verfahrensbeistand beigeortnet.
Hätte es den positive Auswirkungen bei einer möglichen Revision/Berufung fals das Gericht ein Urteil fällt ohne andere Verfahrensbeiständin?
Ob beantragt wurde die Strafakte hinzuziehen kann ich nicht sagen , zumindest hatte ich dazu vom FamG nichts erhalten. Evtl stehts in den Akten, müsste ich mal meinen Sorgerechts Anwalt fragen. Aktuell geht's beim FamG nicht weiter ohne Ende des Strafverfahrens.
Zwecks deines letzten Satzes... die Anwältin vertritt die Mutter beim FamG und die Tochter beim Strafverfahren. Fürs FamG selbst wurde der Tochter kein Verfahrensbeistand beigeortnet.
Hätte es den positive Auswirkungen bei einer möglichen Revision/Berufung fals das Gericht ein Urteil fällt ohne andere Verfahrensbeiständin?