18-05-2022, 14:36
(17-05-2022, 15:22)Ruffys schrieb: Der Anwalt der die Mutter beim FamG vertritt wurde im Strafverfahren dem Kind als Verfahrensbeistand beigeortnet. Liegt hier ein Interessenskonflikt vor?
Ja, das sieht sehr danach aus. Muss freilich auch so von Familiengericht oder beim Strafverfahren gesehen werden.
Im Strafverfahren vertritt er allein die Interessen des Kindes. Auch gegen die der Eltern. Deshalb wird er ja bestellt. Beim Familiengericht vertritt er dagegen einen dieser Elternteile. Hinzu kommt die Gefahr, dass er dem mütterlichen Belastungseifer im Strafverfahren folgt, der er ja auch im Zivilverfahren verpflichtet ist. Ich würde da sofort seinen Ausschluss vom Verfahren beantragen lassen.
Warten würde ich nicht, es ist in deinem Interesse das Verfahren schnell zum Abschluss zu bringen. Jeder Aufschub bringt Nachteile bei Umgang und Sorgerecht mit sicht.