Lange war Ruhe und es kam nichts von der gegnerischen Seite (Anwalt). Jetzt kam plötzlich ein Brief vom Jugendamt. Darin werde ich aufgefordert, aufgrund der Höhe meines Krankengeldes ab nächsten Monat 573€ Kindesunterhalt an das Jugendamt zu überweisen. Es liegt ein Formular zur Auskunftserteilung bei.
Fragen:
Thema Kindesunterhalt
1. Warum kommt jetzt plötzlich das Jugendamt mit der Aufforderung? Ich habe doch letzten Monat alles dem gegnerischen Anwalt zugesendet. Kann ich einfach darauf verweisen?
2. Muss ich tatsächlich die 573€€ überweisen, obwohl keine Bereinigung des Krankengeldes durchgeführt wurde? Oder kann ich zunächst mal nur den Mindestunterhalt überweisen?
2. Warum wurde das Krankengeld nicht bereinigt?
Zum Beispiel zahle ich immer noch die Miete und die Nebenkosten der Wohnung der Kindsmutter und des Kindes, obwohl ich letzten Monat ausgezogen bin. Muss dies beim KU nicht berücksichtigt werden?
3. Ich bin zurzeit bei einem Freund unterkommen und habe noch keine eigene Wohnung. Somit kann ich dem Jugendamt keine Mietkosten benennen, damit diese beim KU berücksichtigt wird. Gibt es hierfür eine Lösung?
4. Das JA will die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate. Ich beziehe seit ca. 6 Monaten Krankengeld und werde auch nicht mehr arbeiten können. Muss ich trotzdem die Verdienstbescheinigungen zuschicken?
Fragen:
Thema Kindesunterhalt
1. Warum kommt jetzt plötzlich das Jugendamt mit der Aufforderung? Ich habe doch letzten Monat alles dem gegnerischen Anwalt zugesendet. Kann ich einfach darauf verweisen?
2. Muss ich tatsächlich die 573€€ überweisen, obwohl keine Bereinigung des Krankengeldes durchgeführt wurde? Oder kann ich zunächst mal nur den Mindestunterhalt überweisen?
2. Warum wurde das Krankengeld nicht bereinigt?
Zum Beispiel zahle ich immer noch die Miete und die Nebenkosten der Wohnung der Kindsmutter und des Kindes, obwohl ich letzten Monat ausgezogen bin. Muss dies beim KU nicht berücksichtigt werden?
3. Ich bin zurzeit bei einem Freund unterkommen und habe noch keine eigene Wohnung. Somit kann ich dem Jugendamt keine Mietkosten benennen, damit diese beim KU berücksichtigt wird. Gibt es hierfür eine Lösung?
4. Das JA will die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate. Ich beziehe seit ca. 6 Monaten Krankengeld und werde auch nicht mehr arbeiten können. Muss ich trotzdem die Verdienstbescheinigungen zuschicken?